Wahlarzt

Um uns ausreichend Zeit für unsere Patienten nehmen zu können und dabei die Wartezeiten möglichst kurz zu halten, haben wir uns dazu entschlossen, als Wahlärztinnen tätig zu sein.

WahlärztInnen haben keinen Vertrag mit den Krankenkassen. Dies bedeutet für die Patienten, dass sie für die Behandlungskosten vorerst selbst aufkommen müssen.

Sie erhalten bei uns eine Honorarnote, in der die Leistungen gemäß den Positionen der Krankenkassen aufgelistet sind. Diese können Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Die Krankenkassen erstatten in etwa 80% dessen zurück, was ein Kassenvertragsarzt an Honorar erhalten würde.

Zusatzversicherungen, die auch den ambulanten Bereich und damit den Wahlarztbesuch abdecken, erstatten in der Regel das vollständige Honorar zurück.

Zur Einreichung der Rückerstattung  muss die Honorarnote  -im Original- gemeinsam mit dem Nachweis eingebracht werden, dass diese auch tatsächlich bezahlt wurde: zB Vorlage einer Zahlungsbestätigung (Quittung), eines Erlagscheinabschnitts oder Kontoauszuges.

Krankenkassen rechnen quartalsmäßig ab, das bedeutet, dass es frühestens zu Beginn des nächsten Quartals zu einer Refundierung des Honorars kommen kann.