Wir arbeiten als Wahlärztinnen. So können wir uns für Ihr Anliegen ausreichend Zeit nehmen und die Wartezeiten möglichst kurz halten.
Wahlärztinnen haben keinen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen. Das Honorar bezahlen Sie daher zunächst selbst.
Bezahlung und Einreichung
Sie erhalten eine Honorarnote, welche wir gerne für Sie direkt bei der Krankenkasse einreichen. Sie müssen die Rechnung nicht selbst übermitteln.
Rückerstattung
Die Höhe der Rückerstattung wird von Ihrer Krankenkasse nach deren Tarifen berechnet und kann daher deutlich unter dem Rechnungsbetrag liegen.
Ob eine private Zusatzversicherung den verbleibenden Betrag übernimmt, hängt von Ihrem Vertrag ab.